MITGLIEDSCHAFT
So werden Sie Mitglied
Um Anspruch auf eine Wohnung unserer Genossenschaft zu haben, müssen Sie Mitglied werden. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Vorstandes.
Bevor Sie bei uns Mitglied werden, möchten wir Sie persönlich kennenlernen und ggf. die Einzelheiten für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft besprechen.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir freuen uns darauf,
Sie kennenzulernen.
Telefon: 02302 91480-0
Email: info@witten-sued.de
Die einmalige Aufnahmegebühr zur Mitgliedschaft beträgt 50,00 EUR.
Sie ist sofort bei der Aufnahme zu zahlen.
Es müssen zwei Pflichtanteile von je 500,00 EUR übernommen werden.
In Ausnahmefällen kann, mit Genehmigung des Vorstandes, eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Bei Bezug einer Wohnung müssen die gesamten Geschäftsanteile eingezahlt sein, zuzüglich die Hinterlegung einer Kaution.
Die Anteile können lt. Satzung immer nur zum 31. Dezember eines Jahres mit zweijähriger Frist gekündigt werden. Nach der dann folgenden Mitgliederversammlung werden die Anteile ausgezahlt.
Die Geschäftsanteile wurden immer per Stand 01.01. mit z.Zt. 4% verzinst. Jeweils nach der Mitgliederversammlung wird die beschlossene Dividende ausgezahlt.
Alle weiteren Informationen können Sie in unserer Satzung nachlesen, die Ihnen vor der Aufnahme in die Genossenschaft übergeben wird.
Unsere Satzung
Kontaktieren Sie uns gerne – wir freuen uns darauf, Sie
kennenzulernen.
Telefon: 02302 91480-0
Email: info@witten-sued.de